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Bitte aufmerksam lesen!

... denn jetzt geht es ans Kleingedruckte.

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Wichtiges zu Teilnahme und Reiten

 

  • Reiten erfolgt unter Anleitung auf eigene Verantwortung und nur nach Vorlage einer unterzeichneten Einverständniserklärung der Eltern (s.u.)

  • Veranstaltungen nur für Kinder

  • Mindestalter: 4 Jahre, Höchstalter: 9 Jahre

  • Maximalgewicht für reitende Kinder: 50 kg

  • Helmpflicht (Reithelme vor Ort kostenfrei verfügbar)

  • Outdoor-Veranstaltungen! Bitte wetterfeste Kleidung tragen.

  • Stabiles, knöchelhohes Schuhwerk erforderlich. Kinder in Ballerinas, Sandalen oder anderen offenen Schuhen dürfen
    aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr nicht zu den Ponys.

  • Keine Reitkleidung notwendig, jedoch sind enge Hosen mit möglichst flachen Nähten und nicht zu weite Oberteile/ Jacken wegen besserer Sitzschulung von Vorteil.

  • Mindestteilnehmer für Ponyvor- und -nachmittage sowie mehrtägige Ponykurse: 3 Kinder, Maximalanzahl: 8 Kinder 

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Wichtiges zu Buchungen und Absagen

 

  • Wir sind ein Kleinunternehmen. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

  • Stornierungen sind bis 14 Tage vor den Veranstaltungen kostenfrei.

    • Bei Absagen bis 14-5 Tage bis vor Termin behalten wir uns vor, 25 % der Rechnungssumme in Rechnung zu stellen (für Auslagen Bastelutensilien, Dekoration, Snacks, Getränke).

    • Bei Absagen 5 Tage oder kürzer vor Veranstaltungsdatum werden 50 % des Buchungspreises in Rechnung gestellt.

  • Krankheitsfälle: Erkrankt ein Teilnehmer während einer Veranstaltung, erfolgt keine anteilige Auszahlung der Teilnahmebeiträge.

    • Erkrankt ein angemeldetes Kind vor Beginn einer Veranstaltung, werden bei Vorlage eines ärztlichen Attests und komplettem No-show (keine Teilnahme) 100 % des Beitrags erstattet.

    • Ist ein Geburtstagskind am Tag eines Ponygeburtstags im Ponycollege erkrankt, wird ein Alternativtermin angeboten. Eine Stornierung oder Rückzahlung von Beträgen ist nicht möglich. Siehe auch wetterbedingte Absagen (s.u.).

    • Bei Erkrankung der Veranstalter (Jessy oder Anna) behalten wir uns eine kurzfristige Absage der Veranstaltung vor. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag komplett erstattet.

  • Bei Unwetterwarnungen oder schlechtem Wetter (Sturm, Gewitter, Dauerregen o.ä.) ist kein Ponyreiten möglich!

    • Es wird vor Ort ein Alternativprogramm geboten. Eine Verrechnung des Reitunterrichtsausfalls ist nicht möglich.

    • Bei Unwetterwarnungen oder extremer Wetterprognose (Vorhersage von Sturm, Gewitter oder Dauerregen) können keine Ponygeburtstage durchgeführt werden. Es wird ein Alternativtermin angeboten.

  • Mindestteilnehmer/ Maximalteilnehmerzahl: Für Ponywochen und -wochenenden müssen mindestens 3 Anmeldungen vorliegen, damit die Veranstaltung stattfindet. Ponynachmittage gestalten wir auch für 2 Kinder (dann ggf. mit nur einer Betreuungsperson, ab 3 Kindern sind Anna und Jessica dabei). Maximal können 8 Kinder an unseren Veranstaltungen teilnehmen, damit wir uns ausreichend Zeit für die individuelle Betreuung nehmen können.

Einverständniserklärung der Eltern

Im Ponycollege legen wir großen Wert auf Sicherheit. Dennoch unterliegen Reiten sowie der Umgang mit Ponys und Pferden einem hohem Unfall- und Verletzungsrisiko. Auf das erhöhte Risiko im Reitsport, bei der Pflege und beim Spielen mit unseren Ponys möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen!

 

Pferde sind Fluchttiere und folgen in Gefahrensituationen ihren Instinkten. Neben dem Fluchtreflex, versuchen Sie – sollte ein Wegrennen nicht möglich sein – sich aus für sie bedrohlichen Situationen mit Tritten oder mit Beißen zu befreien. Die Ponys im Ponycollege sind an kleine Kinder, Lärm, wildes Spielen und hektische Bewegungen gewöhnt. Dennoch können unvorhersehbare Situationen eintreten, in denen auch unsere Ponys Angst bekommen und unerwartet heftig reagieren.

 

Wir besprechen mit den Kindern ausführlich die möglichen Gefahren in der Nähe von Pferden und beim Ponyreiten und erklären ihnen wiederholend das richtige Verhalten in der Nähe der Tiere. Sollten Kinder sich den Verhaltensregeln und Anweisungen der Betreuungspersonen widersetzen, behalten wir uns vor, diese vom Ponyreiten auszuschließen und ihnen die Nähe zu den Ponys zu untersagen.

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Auch wenn wir auf die Kinder in der Zeit, in der sie in unserer Obhut sind, sorgsam acht geben, lassen sich Reit- und Spielunfälle (z. B. im Kinderparcours) nicht ausschließen. Deshalb ist eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen nur auf eigene Gefahr möglich und mit einem Haftungsausschluss verbunden (siehe unten). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Kinder nur an unseren Veranstaltungen teilnehmen lassen, wenn sich die Eltern mit diesen Umständen einverstanden erklären.

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Bitte laden Sie sich die Einverständniserklärung herunter und geben Sie Ihrem Kind diese ausgefüllt und unterzeichnet mit ins Ponycollege.

Haftungsausschluss
Anker 1

Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden und Ponys ein erhöhtes Risiko in sich trägt, das beim Kontakt mit Pferden, ihrer Pflege sowie bei der Ausübung des Reitsports unbedingt in Kauf genommen werden muss. Als Fluchttier versucht das Pferd bei drohender Gefahr und plötzlichem Schmerz zunächst zu Flüchten. Falls ihm dieses nicht möglich sein sollte, wird das Pferd versuchen, sich durch Tritte, Ausschlagen mit den Hinterbeinen, Steigen und Bisse zu verteidigen.


§1 Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Ponycolleges bzw. dessen Betreibern/Inhaber gemäß § 833 BGB wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenem, tierischem, willkürlichem Verhalten). Falls im Umgang mit dem Pony oder beim Reiten Schaden entsteht, kann kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Ponycollege oder dessen Gehilfen geltend gemacht werden. Die Haftung bei Personenschaden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§2 Der Haftungsausschluss umfasst alle, d.h. auch solche Ansprüche, die sonst ggf. auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten.

§3 Jeder Teilnehmer an Veranstaltungen des Ponycolleges versichert, Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflicht zu genießen.

§4 Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Erziehungsberechtigte wird nicht von seiner Aufsichtspflicht entlassen.

§5 Die Regeln zur Unfallverhütung und dem sicheren Umgang mit Pferden werden allen Teilnehmern und Gästen von den Betreibern und Betreuungspersonen des Ponycolleges zu Beginn der Veranstaltung erklärt. Sie müssen von allen Teilnehmern und Gästen gehört und akzeptiert werden.

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